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Zahlungen mit EC-Karte in Verbindung mit einer Unterschrift sollen auch weiterhin möglich sein und die Daten der Kunden besser geschützt werden. Dem Radioprogramm NDR Info liegt ein gemeinsames Papier aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen vor, in dem sich die Datenschutzbehörden dieser Bundesländer sowie die EC-Netzbetreiber auf eine striktere Einhaltung von Datenschutzrichtlinien verpflichtet haben. Die Daten von Kunden, die z. B. an der Supermarktkasse mit ihrer EC-Karte und Unterschrift gezahlt haben, dürfen demnach nicht mehr wie bisher bis zu einem Jahr sondern nur noch einige Tage gespeichert werden.
Auch die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen der Kaufbetrag, die Kontonummer sowie Zeit und Ort des Einkaufs hinterlegt sind, wurde stark eingeschränkt. Künftig dürfen solche Datensammlungen gemäß des Papieres nur noch zur Missbrauchsbekämpfung angelegt werden. Weiterhin müssen die Kunden, die dieses Verfahren, das eine Art Lastschriftverfahren ist, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.
Nach Informationen von NDR Info konnten sich jedoch nicht alle bundesweiten Landesdatenschutzbehörden einigen. Einzelne Bundesländer hatten eine noch strengere Auslegung des Bundesdatenschutzgesetzes gefordert. Dem wollte sich jedoch die Mehrheit der Aufsichtsbehörden nicht anschließen.
EC-Netzbetreiber reagieren positiv auf die neuen Vorgaben
Seitens der drei größten EC-Netzbetreiber, die Kartenzahlungen für die Handelsunternehmen und Tankstellenketten abwickeln, wurde vermeldet, dass man mit den neuen Vorgaben, die von den zuständigen Behörden übermittelt wurden, gut zurechtkomme. Ein Sprecher von Intercard, einem Münchener Unternehmen, teilte mit, dass man voraussichtlich die Geschäftsprozesse nur geringfügig ändern müsse.
Auch die hessische Firma Telecash aus Bad Vilbel teilte mit, dass man die Neubewertung durch die Aufsichtsbehörden für sinnvoll halte. Es sei im Sinne eines guten Datenschutzes. Laut Angaben des Marktführers Easycash sei man bereits jetzt in nahezu allen Punkten nach Vorgaben des zuständigen Landesschutz tätig.
Im vergangenen Jahr hatte NDR Info mehrfach über mangelhaften Datenschutz beim Lastschriftverfahren berichtet. Daraufhin war das Verfahren bundesweit in die Kritik geraten. Auch waren die Einwilligungserklärungen, die Supermarktkunden bei Lastschriftzahlungen zur Unterschrift vorgelegt werden, von Daten- und Verbraucherschützern als unverständlich und intransparent kritisiert worden. Seither hatten die Handelsunternehmen und Netzbetreiber gemeinsam mit den Datenschutzbehörden der Bundesländer darüber beraten, wie man den Datenschutz bei Zahlungen an Tankstellen und Supermarktkassen verbessern könne.