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Die Fraktion DIE LINKE lehnt den Plan der Bundesregierung, Soziale Netzwerke zu Fahndungszwecken zu nutzen, klar ab, verdeckte Ermittler sollen nicht bei Facebook & Co. schnüffeln.
Die Fraktion DIE LINKE spricht sich gegen die Kleine Anfrage der Bundesregierung "Nutzung Sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken", BT-Drucksache 17/6100 aus. Ulla Jelpke, die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, teilt klar mit, dass verdeckte Ermittler als virtuelle Schnüffler nichts in den Sozialen Netzwerken zu suchen haben, da der Einsatz nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist.
Ermittlungen von BKA, Bundespolizei und Zoll in sozialen Netzwerken bestätigt
Die Bundesregierung bestätigte, dass das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Zoll bereits Soziale Netzwerke zu Fahndungszwecken nutzen und Facebook & Co. durchstöbern. Dabei werden auch verdeckte Ermittler eingesetzt, die unter falscher Identität in den Netzwerken schnüffeln. Nach Angaben der Bundesregierung agierten während der vergangenen 2 Jahre Beamte des BKA als verdeckte Ermittler virtuell in sechs Fällen in den Sozialen Netzwerken.
Einsatz verdeckter Ermittler als virtuelle Schnüffler stellt eine Verletzung des Grundrechts dar
Der Argumentation der Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zufolge handelt es sich bei dem Einsatz von verdeckten Ermittlern als virtuelle Schnüffler in den Sozialen Netzwerken um eine Verletzung des Grundrechts der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Auf dieses Grundrecht wies das Bundesverfassungsgericht im Urteil zu Online-Durchsuchungen hin. Das bedeutet, dass Nutzer, die Informationen über die eigene Person in Sozialen Netzwerken präsentieren, darauf vertrauen können müssen, dass diese Informationen nicht heimlich vom Staat gelesen werden.
Den verdeckten Ermittlern des BKA ist im Rahmen der Aktion als virtuelle Schnüffler ist es zwar untersagt, milieubedingte Straftaten zu begehen, unklar ist jedoch, ob diese jemals zu Straftaten angestachelt und Texte oder Dateien mit strafbaren Inhalten veröffentlicht haben. Dies kann von der Bundesregierung anscheinend nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, was aus der Mitteilung zu erahnen ist, dass durch eine Antwort auf diese Frage das Staatswohl deutlich beeinträchtigt werden würde. Die Beantwortung dieser Frage nach den Handlungen der verdeckten Ermittler als virtuelle Schnüffler liegt demnach als „Verschlusssache-Vertraulich“ bei der Geheimschutzstelle des Bundestags.