Vorausgefüllte Steuererklärung ab 2013 durch Finanzamt

  1. 22.07.2011 08:54
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Das jährliche monotone Eintragen der eigenen Daten in die Steuererklärung soll endlich entfallen. Das Bundesfinanzministerium informiert, dass das Finanzamt für das jeweils aktuelle Veranlagungsjahr vorliegende Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übernimmt. Dieser freiwillige und kostenlose Service der Finanzbehörden sollte schon 2011 eingeführt werden. Nun ist das Jahr 2013 anvisiert worden.

Moderne Software erleichtert Datenübertragung

Mit einer vereinheitlichten und modernisierten Software werden die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen bereits in den Vordruck der Steuererklärung eingefügt. Der Steuerpflichtige prüft und ergänzt die Angaben und schickt die fertige Steuererklärung wie gewohnt an das Finanzamt.

Informationen können wiederholt abgerufen werden

Ab 2013 sollen alle interessierten Bürger das kostenlose elektronische Serviceangebot der Finanzbehörden in einer ersten Stufe über www.elster.de oder kommerzielle Software nutzen können. Die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen sind im ElsterFormular oder über das ElsterOnline-Portal bereits enthalten und können nach Überprüfung bestätigt werden.

Der Steuerpflichtige muss dennoch seine Steuererklärung nicht unbedingt auf elektronischem Weg ausfüllen und übermitteln.

Zunächst stehen in der vorausgefüllten Steuererklärung nur die Grunddaten des Steuerzahlers sowie Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber, Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen. Andere steuerlich relevante Angaben sollen in späteren Etappen dazukommen.

Das Steuergeheimnis bleibt gewahrt. Die Informationen stehen nur dem Steuerpflichtigen selbst oder ausdrücklich durch ihn autorisierten Personen (Ehepartner oder Steuerberater) zur Verfügung. Der Service wird zu jeder Zeit, Tag und Nacht angeboten und ist wiederholt abrufbar bei Bedarf.

Deutschland ist nicht das erste EU-Land mit dieser Erleichterung für den Steuerzahler. In Spanien und Skandinavien gibt es bereits seit einigen Jahren vorausgefüllte Steuererklärungen.




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