Rückumwandlung von P-Konto grundsätzlich möglich

Der von der Postbank AG Leipzig abgelehnte Wunsch eines ihrer Kunden nach Rückumwandlung seines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto veranlasste die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Sachsen zur Recherche.

Die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Sachsen hat sich jüngst mit der Frage nach einer möglichen Rückumwandlung eines P-Kontos in ein Girokonto beschäftigt.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde der Postbank AG in Leipzig im Jahr 2010 sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Seinerzeit eine Vorsichtsmaßnahme derer es nun nicht mehr bedarf. Allerdings reagierte seine Bank abschlägig auf seinen Wunsch nach Rückumwandlung.

Mangels gesetzlicher Regelungen entscheiden die jeweiligen Vertragsformulierungen

Während die meisten Kreditinstitute, wie beispielsweise die Sparkasse Leipzig, einem solchen Kundenwunsch entsprechen, führt Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen das Problem der Ablehnung auf den Mangel entsprechender gesetzlicher Regelungen zurück.

Völlig autark können die Kreditinstitute auf ihre jeweiligen Vertragsbedingungen verweisen und eine Umstellung durchaus ablehnen. Unter Verweis auf die Vertragsfreiheit argumentieren einige Banken darüber hinaus mit zusätzlichem, nicht entgeltfähigem Bearbeitungsaufwand infolge mehrfacher Kontoumwandlung.

So heißt es bei der Deutschen Postbank AG Bonn, dass "die Eigenschaft eines Kontos als Pfändungsschutzkonto nicht aufgehoben werden" könne, bei der Sparda-Bank Südwest eG Mainz verweist man darauf, dass “die Rückumwandlung des P-Kontos in ein Girokonto nicht möglich” sei. Görner forderte die Wüstenrot Bank AG Ludwigsburg gar auf, vor dem Hintergrund des ureigensten ökonomischen Interesses die ablehnende Sichtweise intern zu überdenken.

Argumentationsschwerpunkt: Bearbeitungsaufwand

Görner hält nämlich das Hauptargument des nicht entgeltfähigen Bearbeitungsaufwands bei Mehrfachkontoumwandlungen für irrelevant und schlicht spekulativ. Schließlich könne man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Kunde sein Girokonto erneut in ein P-Konto zu wandeln wünsche.

Das Bestehen auf Weiterführung von P-Konten hält der Schuldnerberater für wenig zielführend und unökonomisch – schließlich würde gerade die Rückumwandlung den Aufwand reduzieren.