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Vielen deutschen Arbeitnehmern steht während der Arbeitszeit ein internetfähiger Computer zur Verfügung. Für viele Arbeiten ist dieses unerlässlich, doch wie sieht es mit der privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit aus? Eine aktuelle Umfrage ,die der Hightech-Verband BITKOM in Auftrag gegeben hatte, ergab, dass jeder zweite Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit das Internet privat nutzt. Für die Umfrage wurden bundesweit 538 berufstätige Personen ab 14 Jahren repräsentativ ausgewählt.
Mit 55 Prozent der Befragten nutzen Frauen das Internet häufiger als ihre männlichen Kollegen, von denen 48 Prozent während der Arbeit privat im Web unterwegs sind. Auch bei der Angabe der täglichen Nutzung liegen die Frauen vorn: Jede dritte ist täglich privat während der Arbeit online, während es nur jeder vierte Mann ist.
E-Mails checken, Internet-Banking, Communities ... ist das legal?
Doch was erledigen die Arbeitnehmer während der Arbeit privat online? Die Hälfte der Befragten, die eine private Internet-Nutzung bestätigten, gaben an, die E-Mails zu checken, ein Viertel derer recherchiert nach Informationen für seine privaten Zwecke. Jeder Fünfte kauft im Internet ein oder tätigt sein Online-Banking, jeder Achte spielt Online-Spiele oder besucht Communities.
Doch ist diese private Nutzung des Internets während der Arbeit legal? Vom Gesetzgeber gibt es diesbezüglich keine speziellen Vorgaben. Es können jedoch aus allgemeinen Gesetzen und Rechtsprechungen Regeln abgeleitet werden.
So muss ein Arbeitgeber die private Nutzung des Internets durch seine Mitarbeiter nicht tolerieren. Möchte er es jedoch zulassen, kann er es entweder generell erlauben oder begrenzen – sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Webseiten, die besucht werden dürfen.
Sofern es im Betrieb keine spezielle Regelung gibt, kann zunächst davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets duldet. Im Streitfall ist dies also zunächst ein Vorteil für den Arbeitnehmer.
Streitfälle vermeiden! Vorher informieren
Damit Streitfälle erst gar nicht entstehen, rät BITKOM den Arbeitgebern, klare Regelungen aufzustellen. Arbeitnehmer sollten sich wiederum in der Personalabteilung über die geltenden Regelungen informieren.
Sowohl bei einem Verbot als auch einer Genehmigung der privaten Nutzung des Internets ist es dem Arbeitgeber nur in sehr begrenztem Maße gestattet, den Mitarbeiter ohne dessen Zustimmung zu kontrollieren. Er darf auch bei einem ausgesprochenen Verbot der privaten Nutzung nur in Stichproben prüfen, ob die Nutzung durch den Mitarbeiter betrieblich oder privat vorgenommen wurde. Bei einer systematischen Kontrolle muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Nicht erlaubt ist eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten. Die Internet- und E-Mail-Verbindungen dürfen nicht zum Zwecke der Kontrolle verwendet werden.
Nutzt ein Mitarbeiter das Internet trotz ausgesprochenen Verbots dennoch intensiv privat, kann ihm eine Kündigung wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch in der Regel erst einmal abmahnen.