Chipkarte der AOK garantiert freie Arztwahl

Versicherte der AOK Plus können grundsätzlich innerhalb Deutschlands frei den Arzt ihres Vertrauens wählen – vorausgesetzt es handelt sich um einen zugelassenen Vertragsarzt. Die Chipkarte des Patienten garantiert den Zugang – bundesweit.

Versicherte der AOK PLUS genießen innerhalb Deutschlands ein ganz besonderes Privileg: Für sie gilt grundsätzlich die freie Arztwahl bei zugelassenen Vertragsärzten in Deutschland, so Irmtrud Amberg, Serviceleiterin der AOK.

Neben der nach wie vor anfallenden Praxisgebühr reicht dabei die Vorlage der Chipkarte völlig aus. Sollte es beispielsweise notwendig sein, während einer Urlaubsreise einen Arzt zu konsultieren, kommen auf die Versicherten keine zusätzlichen Kosten zu.

Kündigung kann schriftlich widerrufen werden

Es ist möglich, eine etwa vorgenommene Kündigung der AOK PLUS innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich zu widerrufen – jederzeit. Der Abschluss des Zusatztarifs “AOK PLUS weltweit” ergänzt den Versicherungsschutz um die Absicherung bei Auslandsreisen.

Der Jahresbeitrag von 4,95 € sichert die Kostenübernahme aller notwendigen medizinischen Behandlungen, die Unterstützung in Notfällen sowie die Kostenübernahme und Organisation von Rücktransporten im Krankheitsfall.