3D-Sicherheitsverfahren macht Kreditkarten nicht sicherer

  1. 22.08.2011 11:12
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Kreditkarte
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Das sogenannte 3D-Sicherheitsverfahren bei Kreditkarten habe bisher erhebliche Mängel, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die Sicherheit dieses neuen Systems sei zweifelhaft. "Veryfied by Visa" (Visa-Card) und "MasterCard securecode" (MasterCard) sollten eigentlich die Zahlung per Kreditkarte im Internet sicherer machen. Dennoch drohen finanzielle Einbußen für die Kunden.

Kriminelle können shoppen gehen

Eine persönliche Geheimzahl soll die Identität des Kunden beim Kauf gegenüber dem Kreditkartenunternehmen bestätigen. Dieses Verfahren ist jedoch ein zweischneidiges Schwert: Betrüger könnten im Internet einfach einen 3D-Sicherheitscode beantragen, wenn sie Kartennummer und Namen des Karteninhabers angeben. Das Abfangen des Sicherheitscodes ist ebenfalls nicht zu kompliziert, so dass Großeinkäufen im Internet durch Unberechtigte Tür und Tor geöffnet wird.

Unberechtigte Abbuchungen zu Lasten des Kunden

Nach bisheriger Praxis konnten Kunden sich darauf berufen, dass kein Beleg unterschrieben wurde. Den Schaden durch Missbrauch der Kreditkarte musste das Kreditkartenunternehmen tragen. Beim 3D-Sicherheitsverfahren könnten die Unternehmen den sogenannten Anscheinsbeweis anführen. Dabei wird dem Kunden Fahrlässigkeit im Umgang mit dem 3D-Sicherheitscode vorgeworden und die Haftung für Schäden ganz oder teilweise abgelehnt. Der Kunde ist dabei in der Beweispflicht, dass es zu Manipulationen gekommen ist.

Laut Visa und MasterCard soll der für den Kunden nachteilige Anscheinsbeweis allerdings nicht bemüht werden. Dem schließen sich die kartenausgebenden Banken an. Die bisherigen EC-Karten-Fälle seien kein Vorbild. Allerdings gibt es auch hier schwarze Schafe: Die Advanzia Bank lehnte den Schadensersatz für eine Lehrerin ab, die durch die Anwendung des 3D-Sicherheitsverfahrens Betrügern zum Opfer gefallen war.

Kreditkarten-Kunden sollten daher von dem Einsatz des 3D-Sicherheitsverfahrens vorerst Abstand nehmen, so der Ratschlag der NRW-Verbraucherzentrale. Zunächst müssten Sicherheitsmängel und Haftungsprobleme von den Kreditkartenunternehmen zweifelsfrei geklärt werden.




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