PKV: Hartz IV-Empfänger müssen nicht mehr für Beitragsdifferenzen aufkommen

  1. 23.08.2011 10:48
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Hartz IV
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Privat versicherte Hartz IV-Empfänger haben keine Möglichkeit, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden von Jobcentern und Sozialhilfeträgern aber nur anteilmäßig gezahlt. Die Differenz kann von dem Hartz IV-Regelsatz kaum bestritten werden, sodass die Versicherten während ihrer Arbeitslosigkeit immer mehr Schulden anhäufen.

Entlastung für Hartz IV-Empfänger durch Schuldenerlass

Wie der Tagesspiegel berichtete, soll noch im August 2011 eine Gesetzesänderung in Kraft treten, nach der Hartz IV-Empfängern die Schulden durch die PKV erlassen werden sollen. Dies stellt für die Betroffenen eine deutliche Entlastung dar, da mit dem Antritt der neuen Arbeitstelle nicht erst Schuldenberge abgetragen werden müssen.

Beitragszuschüsse gehen künftig direkt an die PKV

Mit Beschluss des Gesetzes wird es eine weitere Änderung geben. Die Beitragszuschüsse zur PKV werden von den Jobcentern künftig nicht mehr an die Versicherten ausgezahlt, sondern direkt an die Versicherung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beiträge tatsächlich bei den Versicherern ankommen.




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