Bundesnetzagentur schlägt geringere Eigenkapitalverzinsung vor

  1. 19.09.2011 16:51
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Für die kommende Regulierungsperiode hat die Bundesnetzagentur einen Vorschlag präsentiert, der deutschen Strom- und Gasnetzbetreibern geringere Renditen bescheren wird. Anstelle der aktuellen Eigenkapitalverzinsung von 9,29 %, soll der Satz künftige nämlich nur noch bei 8,20 % liegen.

Grund hierfür ist die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Geschäft des Netzbetriebs sehr stabile und konstante Renditen erwirtschaftet- jedenfalls in Relation zum allgemeinen Markt, der als eher volatil bezeichnet werden kann. Noch im laufenden Jahr sollen die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für den Zeitraum der zweiten Regulierungsperiode festgelegt werden.

Entscheidung steht vor Beginn der Regulierungsperiode an

Wie in der Netzentgeltverordnung Strom bzw. Gas gesetzlich geregelt ist (genauer: § 7 VI) entscheidet die Bundesnetzagentur über die Eigenkapitalzinssätze jeweils vor Beginn einer Regulierungsperiode. Im Juli 2008 wurde zum ersten Mal eine Eigenkapitalverzinsung für eine Regulierungsperiode bestimmt. Aus den Zinssätzen lassen sich die zulässigen Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers kalkulieren. Die zweite Regulierungsperiode für Gasnetzbetreiber startet am 1. Januar 2013, die für Stromnetzbetreiber am 1. Januar 2014.

Orientierung am Kapitalmarkt

Die Eigenkapitalzinssätze orientieren sich am Kapitalmarkt. Zu dem Vorschlag der Bundesnetzagentur können die betroffenen Marktteilnehmer bis zum 5. Oktober 2011 im Rahmen einer Konsultation Stellung nehmen. Eine endgültige Entscheidung wird im Anschluss an die Auswertung der Stellungnahmen getroffen.

Die Bundesnetzagentur schlägt vor, auf Basis eines 8,2 %-igen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen vor Körperschaftsteuer zu kalkulieren. Das deutsche Gesetz schreibt nämlich eine getrennte Berücksichtigung der Gewerbesteuer vor. Die tatsächliche Bruttoverzinsung vor Abzug der Gewerbe- und Körperschaftsteuer liegt bei 9,50 %. Von ebendiesem Wert hängt das Investitionsverhalten eines Netzbetreibers ab. Schließlich wird bei ähnlichen Anlageformen gleichermaßen die Verzinsung grundsätzlich vor allen Steuern betrachtet.




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