Still und heimlich schleichen sich wesentliche Änderungen des Gesetzgebers bei der Altersvorsorge ab 2012 ein. Kaum jemandem ist bekannt, dass nur noch in diesem Jahr abgeschlossene private Renten- oder Lebensversicherungen Steuervorteile und einen höheren Garantiezins bieten.
Nur Hälfte versteuern
Bisher brachte eine private Renten- oder Lebensversicherung mit 12 Jahren Mindestvertragslaufzeit gutes Geld ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Steuern erhebt der Fiskus aktuell nur auf die Hälfte des dann ausgezahlten Kapitals. Der Rest der Erträge muss nicht versteuert werden. Das ändert sich ab 2012.
Volle Steuern auf Kapitalerträge
Bei Verträgen nach 2011 werden Kapitalerträge voll versteuert, die aus einer Lebens- oder Rentenversicherung an Versicherte mit 60 oder 61 Jahren ausgezahlt werden. Steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Renten oder betriebliche Altersvorsorge sollten auch noch 2011 abgeschlossen werden, weil danach eine Auszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich ist (bisher 60. Lebensjahr).
Rentenbeginnalter verschiebt sich
Bei Verträgen ab 2012 steigt das Rentenbeginnalter auf 62 Jahre an und eine vorzeitige Auszahlung steuerlich geförderter Altersvorsorgeprodukte ist erst dann möglich. Und noch eine Neuerung: Nur noch Lebensversicherungsprodukte aus dem Jahr 2011 erhalten den erhöhten Garantiezins von 2,25 Prozent. Danach gibt es magere 1,75 Prozent.