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Bislang liegt der Regelsatz für Langzeitarbeitslose bei 364 Euro. Die letzte Erhöhung wurde im Februar 2011 rückwirkend zum 01. Januar durchgesetzt. Sie betrug 5 Euro. Schon im Februar stand fest, dass 2012 eine weitere Erhöhung stattfinden soll. Dabei wurde zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart, die Erhöhung auf mindestens 3 Euro festzulegen, darauf sollten noch Aufschläge der Preisentwicklung zwischen Mitte 2009 und Mitte 2010 gerechnet werden. Somit ergab sich eine Gesamterhöhung von 10 Euro.
Zusatzkosten von 570 Millionen Euro für Bund und Kommunen
Der Hartz-IV-Regelsatz wird an Löhne und Preise angepasst. Derzeit bekommt ein alleinstehender Langzeitarbeitsloser 364 Euro im Monat. Nach der geplanten Erhöhung im Januar 2012 werden es 374 Euro sein. Auf Bund und Kommunen kommen damit zusätzliche Kosten von insgesamt 570 Millionen Euro zu. Den Hauptanteil von 540 Millionen Euro lastet auf dem Bund, die übrigen 30 Millionen werden auf die Kommunen umgelegt.