Zur Vermeidung von Steuernachteilen schnellstens Verträge prüfen
Die Altersgrenze für Riester- und Rürup-Rente wird zum Beginn des kommenden Jares von 60 auf 62 Jahre angehoben. Sicherlich ein Grund für viele, noch in diesem Jahr einen Vertrag abzuschließen, um in den Genuss steuerlicher Vorteile zu kommen.
Gefahr sogenannter Vorratsverträge bannen
Aber aufgepasst: Das Finanzamt ist auf der Hut und bedacht, steuerlichen Missbrauch auszuschließen. Dieser könnte beispielsweise gegeben sein, wenn man jetzt einen entsprechenden Vertrag schließt, zunächst aber nur geringe Beiträge zahlt. Immerhin würde man sich die günstigen Steuerkonditionen für alle künftigen Erträge sichern.
Auch wenn man später vergleichsweise höhere Beitragszahlungen leistet, kann der Fiskus sogenannte steuerrechtlichen Gestaltungsmissbrauch unterstellen. Das Steuerrecht hat für solcherlei Verträge einen klingenden Namen: Vorratsverträge. Das BMF erkennt diese regelmäßig als Verstoß im Sinne des § 42 AO an.
Voraussetzungen für einen gültigen Vertragsabschluss
Es bedarf einiger weniger Voraussetzungen für einen gültigen, steuerlich anerkannten Vertragsabschluss. Allem voran sollte der Vertrag - zivilrechtlich, wie es heißt - noch im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen werden. Zum Nachweis gilt entweder das Datum des Versicherungsscheins oder eine datierte Annahmeerklärung des Versicherers. Schließlich sollte der Versicherungsbeginns auf ein Datum vor dem 1. April 2012 vereinbart werden.
Dies gilt gleichermaßen für Verträge, die private kapitalbildende Lebensversicherungen zum Inhalt haben, wie z. B. Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung. Ist eine Auszahlung im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren vereinbart, gilt auch hier das verbriefte Datum des Versicherungsbeginns. Fehlt es an dieser Voraussetzung, kann erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres eine steuerlich Begünstigung erfolgen, ganz gleich ob es sich um eine vorgesehene oder tatsächliche Auszahlung handelt.