Investmentfonds sind im Konkursfall sicher

  1. 10.10.2011 14:26
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Investmentfonds erfreuen sich großer Beliebtheit. Jeder Bundesbürger hat durchschnittlich etwa 8.500 € in Investmentfonds angelegt - bundesweit macht das insgesamt 700 Milliarden Euro. Was macht sie so beliebt? Zum einen bedarf es für diese Form der Anlage keiner großen Summen, zum anderen ist eine breite Streuung zum Beispiel in Aktien, Immobilien und Anleihen (auch Renten genannt) möglich.

Sicherheit im Konkursfall

Das beste für den Anleger: Rechtlich gesehen gelten Investmentfonds als Sondervermögen. Das bedeutet, dass der Anleger auch im Falle einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der Depotbank unverändert über seine Fondsanteile verfügen kann.

Zwei Möglichkeiten gibt es im Konkursfall für die Depotbank: Die Abwicklung des Fonds bei Verteilung des Erlöses an die Anleger oder der Übertrag des Fonds an eine andere Kapitalanlagegesellschaft. Letzteres bedarf allerdings der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Anders als das Vermögen bei Firmeninsolvenzen bewirkt der gesetzliche Schutz nämlich, dass das Fondsvermögen eben nicht zur Konkursmasse zählt. Das Recht zur Verwaltung dieses Sondervermögens erhält also die Depotbank, nicht aber der Insolvenzverwalter. Muss die Depotbank selbst Konkurs anmelden, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) einen Institutswechsel anordnen.




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