Schon die zweite Betriebskrankenkasse steht vor der Pleite. Findet sich kein Fusionspartner, wird das Bundesversicherungsamt voraussichtlich die Schließung einleiten müssen. Zur Rettung vor der Insolvenz bedürfte es jährlich eines Betrages in zweistelliger Millionenhöhe.
Anhörung entscheidet binnen 14 Tagen über Schließung. Die BKK für Heilberufe befand sich in Verhandlungen über einen Zusammenschluss mit der AOK Rheinland-Hamburg, als am 07.10.2011 das Fusionsangebot überraschend zurückgezogen wurde. In Kooperation mit dem BKK-System werden jetzt kurzfristig weitere Optionen geprüft.
Findet sich jedoch kein Fusionspartner, wird das Bundesversicherungsamt (BVA) innerhalb der nächsten 14 Tage im Anschluss an ein Anhörungsverfahren die Schließung einleiten müssen. Sobald ein Beschluss der BVA vorliegt, werden die Kunden von der Kasse über ihre Möglichkeiten informiert werden.
Schon die zweite Krankenkasse-Pleite
Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK-Bundesverbands, spricht bereits jetzt über eine mögliche Schließung. Als „nicht mehr lebensfähig“ bezeichnete er die Kasse im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters. Pro Jahr bedürfe eines Betrages in zweistelliger Millionenhöhe, um die angeschlagene Kasse vor der Insolvenz retten zu können.
Für 80.000 Versicherte bedeutet dies: Sie brauchen zum Jahresbeginn 2012 eine neue Krankenkasse. Damit für diese kein Desaster wie anlässlich der
Pleite der City BKK entstehe, werde man die Mitglieder auf andere Kassen verteilen.
Kein Handlungsbedarf für Mitglieder der Kasse
Sollte es zu einer
Fusion kommen, würde die Mitgliedschaft bei der BKK Heilberufe automatisch auf die neue Kasse übergehen. Für den Fall der Schließung endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Schließungstag, eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Die Mitglieder können dann von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und zum Folgetag nach der Schließung eine neue Krankenkasse wählen. Jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet die Mitglieder aufzunehmen.