© hero - Fotolia
Lange existierten lediglich ungeschriebene Gesetze hinsichtlich der Nutzung von Winterreifen im Straßenverkehr. Seit November letzten Jahres ist das anders, wir berichteten vor einem Jahr über die
Einführung der Winterreifenpflicht.
Nachdem der Bundesrat einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt hat, sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) konkrete Anforderungen an die Bereifung festgeschrieben worden. Außerdem wurde eine Ordnungswidrigkeit für den Fall definiert, dass im Winter Sommerreifen genutzt werden. Die Höhe des Bußgeldes wurde auf 80 € festgelegt.
O-bis-O-Regel umreißt den Zeitraum für Winterbereifung
Reifen-Hersteller empfehlen Winterreifen dann, wenn die Außentemperaturen auf weniger als 7 Grad Celsius sinken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus. Die Folge: Der Reifen hat deutlich weniger Grip. Sogenannte Ganzjahresreifen mit M+S Zeichen sind für winterliche Straßenverhältnisse zugelassen.
Da in der StVO kein verbindlicher Zeitraum für die Winterreifenpflicht definiert wurde, gilt die sogenannte O-bis-O-Regel als grober Richtwert. Soll heißen: Von Oktober bis Ostern werden Winterreifen empfohlen. Da es in einigen Gebieten der Bundesrepublik jetzt schon zu frostigen Situationen auf der Straße kommen kann, sollten Autofahrer kurzfristig einen Termin zum Reifenwechsel organisieren. Ist ein Unfall auf falsche Bereifung zurückzuführen, riskiert der Fahrer seinen Versicherungsschutz.