Elektronische Gesundheitskarte ab November

  1. 24.10.2011 08:19
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Nun ist es endlich so weit. Nach acht Jahren Vorbereitungszeit soll ab November diesen Jahres die elektronische Gesundheitskarte an zehn Prozent der gesetzlich Versicherten ausgeliefert werden. Die Karte enthält persönliche Daten, ein Lichtbild des Versicherten und künftig auch den elektronischen Arztbrief. Darüber hat das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag dieser Woche informiert.

Arztpraxen und Krankenhäuser brauchen Lesegeräte

Die für die neue elektronische Gesundheitskarte notwendigen Lesegeräte müssen sich nach und nach alle Arztpraxen und Krankenhäuser anschaffen. Für Bestellungen der Lesegeräte vor dem 30. September haben die Arztpraxen und Krankenhäuser satte Rabatte erhalten. Lediglich in Nordrhein-Westfalen sind die Geräte schon länger installiert, da hier Tests mit der neuen Karte liefen.

Künftig viele personenbezogenen Daten auf der Karte

Derzeit beinhaltet die neue Gesundheitskarte lediglich das Lichtbild des Versicherten, um Missbrauch zu unterbinden. In Zukunft werden immer mehr personenbezogene Daten auf die Karte geladen. Dazu gehören die gesamte Patientenakte sowie Patientenverfügungen wie z.B. eine Organspendeerklärung.

Alle Ärzte werden Zugriff auf die Patientendaten haben und können entsprechend zu Problemen einfacher kommunizieren. Hinzu kommen noch Notfallversorgungsdaten und der elektronische Arztbrief. Selbstverständlich enthält die Karte auch die persönlichen Daten des Patienten wie Wohnort, Anschrift, Zahlungsstatus und Versicherungsnummer. Schließlich gehen aus der elektronischen Gesundheitskarte auch in Anspruch genommene Leistungen hervor sowie die dafür vorgesehenen Kosten.




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