Wie bereits länger geplant, hat der Bundesverband deutscher Banken nunmehr eine Reform der freiwilligen Einlagensicherung beschlossen. Der Fonds soll für künftige Herausforderungen besser vorbereitet sein, erklärt Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes.
Bessere Risikostreuung
Die Risikostreuung des Einlagensicherungsfonds soll durch die Reform verbessert werden. Außerdem werden die Sicherungsgrenzen über einen Zeitraum von 10 Jahren stufenweise herabgesetzt. Einlagen bis zu einer Sicherungsgrenze von 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank pro Kunde sind aktuell vom Fonds abgedeckt. Zum 1. Januar 2015 soll diese Grenze auf 20% herabgesetzt werden. Der nächste Schritt erfolgt zum 1. Januar 2020 mit einer Absenkung auf 15 %. Schließlich soll die Sicherungsgrenze am 1. Januar 2025 nur noch in Höhe von 8,75 % bestehen bleiben. Laut Massenberg bieten private Banken in Deutschland ihren Kunden weltweit den höchsten Einlagenschutz.
Einlagensicherungsfonds – Kunden profitieren
Mit dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken haben sich 173 private Banken zusammengeschlossen, um das Guthaben ihrer Kunden - Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen - zu schützen. Unter den Schutzschirm des Fonds fallen vor allem Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Nicht mit eingeschlossen sind Verbindlichkeiten mit Inhaberpapieren der Bank, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate. Einlagen der Bankkunden sind durch den Einlagensicherungsfonds bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert. In mehr als 30 Fällen musste der Einlagensicherungsfonds bereits in seiner 35-jährigen Geschichte einspringen, und alle anspruchsberechtigte Kunden wurden vollumfänglich ausbezahlt.