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Da das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben wurde, treten auch bei der privaten Altersvorsorge ab Januar 2012 gewisse Anpassungen in Kraft. Dazu gehören auch Lebensversicherungen.
Rentenzahlung zwei Jahre später
Frühestens ab dem 62. Lebensjahr kommt man in den Genuss seiner Rentenzahlungen mit voller staatlicher Förderung, wenn der Vertrag zur Riester- oder Basisrente ab Januar 2012 abgeschlossen wird. Verträge bis Ende 2011 haben noch die Klausel, dass eine Rentenzahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
Steuervorteile erst ab 62
Erträge aus nach Ende 2011 abgeschlossenen privaten Lebensversicherungen müssen ab Vollendung des 62. Lebensjahres nur zur Hälfte besteuert werden. Seit Vertragsabschluss müssen zudem 12 Jahre vergangen sein. Bereits mit 60 Jahren kann man diese steuerlichen Vorteile nutzen, wenn der Vertrag noch aus dem Jahre 2011 stammt. Auch hier gilt die Voraussetzung von 12 Jahren seit Vertragsabschluss.