Deutsche Kreditwirtschaft: Staat darf bei Insolvenz nicht erster Gläubiger sein

  1. 31.10.2011 15:13
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Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird heute im Bundestag diskutiert. Gesetzgeber und Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes befürworten vehement die Widereinführung des Fiskusprivilegs. Bis 1999 gab es ein solches Gesetz bereits schon einmal.

Steuerforderungen machen Unternehmen zu schaffen

Die Deutsche Kreditwirtschaft lehnt die Widereinführung des Fiskusprivilegs ab. Insolvenzgefährdete Unternehmen haben schwer an den privilegierten Steuerforderungen des Staates zu tragen. Eventuell noch vorhandene finanzielle Mittel fließen dem Staat zu und gefährden eine noch mögliche Sanierung, bzw. eine solche kommt gar nicht erst in Frage.

Verbände und Organisationen arbeiten zusammen

Grundsätzlich steht die Deutsche Kreditwirtschaft einer Stärkung des sanierungsorientierten Insolvenzverfahrens äußerst positiv gegenüber. Allerdings sehen die Verbände und Organisationen die geplante einseitige Bevorzugung des Staates kritisch und wollen gemeinsam dagegen auftreten. Vertreter von mehr als 20 Verbänden und Organisationen haben sich deshalb am 5. Oktober 2011 auf Initiative des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e.V., VID, in Berlin getroffen. Ziel war, die aktuellen Rahmenbedingungen zur Sanierung und Insolvenz zu besprechen und ein gemeinsames Auftreten zu diesem Thema abzustimmen.




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