Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), ist froh um den absehbaren Erfolg seines langjährigen Einsatzes. Der Bundestag hat Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen sowie zu Telefonverträgen und Anbieterwechsel beschlossen. Jetzt bedarf es lediglich noch der Zustimmung des Bundesrates.
12 Monate Zeit für Umsetzung des TKG-Änderungsgesetzes
Die Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes bedeutet das Ende der Abzocke bei Service-Hotlines. Kunden in einer Warteschleife müssen die Wartezeit künftig nicht mehr bezahlen. Es wird eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit geben.
Die Regelung geht aber noch weiter und erfasst sowohl die erste als auch weiterleitende Warteschleifen - bei Anrufen aus dem Festnetz ebenso wie aus dem Mobilfunknetz. Anbietern wird eine Umsetzungsfrist von 12 Monaten für die praktische Umsetzung gewährt .
Umschaltung bei Anbieterwechel binnen Tagesfrist
Wechselt man zu einem neuen Telefonanbieter, muss die Umschaltung auf den neuen Anbieter binnen eines Kalendertages erfolgen. Im Falle von Problemen muss der bisherige Anbieter gewährleisten, dass der Kunden versorgt ist. Allerdings enthält das Gesetz keine Sanktionen für den Fall, dass der Anbieter zuwiderhandelt.
Umzug ohne Neustart der Vertragsmindestlaufzeit
Ein weiterer Stein des Anstoßes wurde ebenfalls ausgeräumt: Im Falle eines Umzuges kann der Kunde seinen alten Vertrag mitnehmen. Anders als bislang beginnt die Mindestlaufzeit nicht von vorne. Für den Fall, dass derselben Service am neuen Wohnort nicht zur Verfügung steht, kann der Kunde ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.