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PKV: Gravierende Problematik bei Lebendspenden
Bei Lebendspenden werden die Kosten für die Organentnahme vom Krankenversicherer respektive der Krankenkasse des Empfängers übernommen. Benötigt der Spender im Anschluss an die Entnahme der Spende medizinische Folgebehandlungen und wird gar arbeitsunfähig, entstehen Probleme, sobald eine PKV involviert ist.
Folge-Behandlungskosten des Organspenders von Kulanz der PKV abhängig
Diese Behandlungskosten sind nämlich nicht auf die Krankheit des Versicherten zurückzuführen und somit bei der PKV nicht gedeckt. Wie Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, weiß, übernehmen die gesetzlichen Versicherer diese Folgekosten, weil sie aufgrund der Größe der Versicherungsgemeinschaft kompensiert werden können. Viele private Krankenversicherer hingegen verweigern die Kostenübernahme.
Die Abhängigkeit von der Kulanz der jeweiligen PKV halten Experten wie Professor Eckhard Nagel, Transplantationsmediziner vom Deutschen Ethikrat, für einen Skandal und fordern daher die Politiker auf, diese seit etwa einer Dekade bestehende Versicherungslücke nunmehr zu schließen.
Änderungen im Organspendegesetz notwendig?
Klaus Dr. Theo Schröder, PKV-Ombudsmann und langjähriger Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, sieht eine Möglichkeit zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Organspendegesetzes. Seiner Einschätzung nach sei das Thema bislang nicht adäquat behandelt worden.
PKV sucht Lösungen
Auch der Direktor des PKV-Verbands, Dr. Volker Leienbach, spricht von einem unbefriedigenden Status, der einer ebenso schnellen wie unbürokratischen Regelung bedürfe. Die meisten Versicherungsverträge beinhalten nämlich einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog, der aktuelle technische Entwicklungen nicht berücksichtige.
Da zwischen Versicherer und Kunde jedoch ein Vertragsverhältnis bestehe, könne man Versicherungsbedingungen nicht einseitig anpassen. Ein Problem, dass auch andere Bereiche betreffe und neben einem Imageproblem einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den gesetzlichen Versicherern bedeute. Die Versicherer benötigen daher mehr Gestaltungsspielräume, um ihren Versicherten gute und bezahlbare Qualität bieten zu können.
Auch der AOK-Chef Jacobs forderte mehr Gestaltungsspielräume für die Krankenkassen und wünscht sich für Versicherte die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen oder Services auch in der GKV zukaufen zu können. Seine Kasse gilt als Vorreiter in Sachen Zusatzversicherungen und ist hier seit einigen Jahren in diesem Gebiet direkter Konkurrent der privaten Versicherer.