Private Krankenversicherung: Provisionsvergütung neu geregelt

  1. 01.11.2011 09:38
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Private Krankenversicherung
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Am 27. Oktober hat der Bundestag eine Neuregelung für Versicherungsvermittler beschlossen. Provisionen für die Vermittlung von privaten Krankenversicherungen können künftig nur noch auf die ersten neun Monatsbeiträge der Kunden beaufschlagt werden.

Die Stornohaftung beim Abschluss privater Krankenversicherungen beträgt nicht mehr nur zwei Jahre sondern nun fünf Jahre. Kommt es innerhalb dieser Zeit zu einer Kündigung des Vertrages, wird dem Vermittler ein Teil der Provision wieder abgezogen.

Versicherungen gewinnen – Vermittler verlieren

Durch die längere Stornohaftung profitieren eindeutig die Versicherungen. Den Versicherungsvertretern entgehen Provisionen, die sie bisher versuchten durch häufigen Versicherungswechsel ihrer Kunden zu steigern. Das geht jetzt nicht mehr so einfach.

Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute will sich gegen die neuen Regelungen zur Wehr setzen, denn eine ganze Branche muss nun wegen einiger schwarzer Schafe Einbußen hinnehmen.




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