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Verkaufsstopp wegen Verstoßes gegen 2 Motorola-Patente
Am 4. November 2011 urteilten die Richter des Landgericht Mannheim - Aktenzeichen 7 O 169/11 - das Apple das iPhone in Deutschland nicht mehr verkaufen darf. Hintergrund ist der Verstoß gegen 2 Motorola-Patente. Diese betreffen zum einen ein Verfahren zum Senden eines Kommunikationssignals und zum anderen die Synchronisierung von Nachrichteninformationen unter einer Gruppe von Empfängern.
Versäumnis-Urteil verpflichtet Apple zum Schadenersatz
In dem laufenden Verfahren klagt Motorola wegen Verletzung seiner Patente. Apple hat nun versäumt, innerhalb einer gerichtlich gesetzten Frist auf die Anschuldigungen zu reagieren. Die Richter erließen daraufhin ein Versäumnis-Urteil gegen die beklagte amerikanische Apple Inc. und verpflichteten das Unternehmen hierzulande zur Einstellung des Verkaufs betroffenen Geräte. Zwei Patente in der Kategorie der Telefonie-Funktionen wurden eindeutig Motorola zugesprochen. Damit ist zumindest das iPhone eindeutig betroffen.
Außerdem muss Apple den Schaden ersetzen, der Motorola durch die Patentrechtsverletzung seit dem 20. März 2002 entstanden ist. Um den Schadensumfang zu bestimmen, muss der kalifornische Hersteller nun offenlegen, in welchem Umfang die betreffenden Patente verletzt wurden. Zur Streitsache an sich enthält das aktuelle Urteil keine abschließenden Verfügungen. Es mag jedoch sein, dass nicht nur iPhone-Modelle, sondern z. B. auch das iPad mit UMTS-Unterstützung Motorola-Patente verletzt.
Apple reagiert nüchtern auf das aktuelle Urteil
Das sich der aktuelle Rechtsstreit gegen die Apple Inc. richte und die deutsche Apple GmbH vorerst nicht betroffen sei, regierte das Unternehmen bisher gelassen. Offiziell ließ man verlauten, dass diese verfahrenstechnische Angelegenheit unabhängig vom Ausgang des eigentlichen Rechtstreits sei. Das Unternehmen ist überzeugt, in Deutschland weiterhin Geschäfte machen zu dürfen und seine Produkte verkaufen zu können.
Patentrechtsexperte ist skeptisch
Florian Müller, ein Patentrechtsexperte, gibt sich in seinem Blog Foss Patents skeptisch. Seiner Auffassung nach enthalte das Urteil des Mannheimer Landgerichts eindeutig sowohl ein Verbot zu Auslieferung des iPhones in Deutschland als auch das bloße Angebot des Gerätes.
Der Experte spekuliert im laufenden Verfahren über eine bewusste und strategische Nicht-Handlung von Apple. Vielleicht wolle der Konzern vermeiden, dass einzelne EU-Länder Urteile unterschiedlichen Umfangs und Inhalts zu den sogenannten FRAND-Patenten sprechen? FRAND steht für Fair, Reasonable and Non-Discriminatory, also für Patente auf einer fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Grundlage.
Konkret soll es bei der Untersuchung um die Patente gehen, die Samsung im Rahmen von FRAND an andere Firmen lizenziert hat. Im Fall Samsung gegen Apple geht es um Patente im Zusammenhang mit der 3G-Technologie. FRAND soll den Patent-Inhaber dazu zwingen, diese an interessierte Firmen gegen eine faire Bezahlung zu lizenzieren. Gleichzeitig ausgeschlossen ist die Nutzung der Patente, um Produkte vom Markt zu verbannen - zumindest solange der Hersteller zur Bezahlung der Patente bereit ist. Kurz gesagt darf FRAND darf nicht als strategisches Mittel missbraucht werden.
Für Kunden besteht derzeit weiterhin die Möglichkeit, das iPhone im deutschen Online-Shop von Apple zu bestellen. Die Website mit der Anbindung des deutschen Online-Shops ist auf den amerikanischen Mutterkonzern registriert. Es bleibt abzuwarten, wie es in Deutschland mit dem iPhone weitergeht und inwiefern das Weihnachtsgeschäft betroffen sein wird.