Pfändungsschutz ab 2012 nur noch durch P-Konto

  1. 10.11.2011 14:58
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Die Deutsche Kreditwirtschaft weist nochmals nachdrücklich auf die ab 1. Januar 2012 in Kraft tretenden neuen Regelungen zum Pfändungsschutz hin. Kontoguthaben sind dann nur noch auf einem sogenannten Pfändungskonto (P-Konto) sicher.

Freigabebeschlüsse wirkungslos
Gesetzliche Übergangsregelungen nach altem Recht enden zum 31. Dezember 2011. Ohne P-Konto gibt es dann keinen Pfändungsschutz mehr. Das gilt auch für Girokonten mit gerichtlichen Freigabebeschlüssen. Diese sind ab 1. Januar 2012 wirkungslos. Wird das Konto nicht rechtzeitig vor Jahresende in ein P-Konto umgewandelt, ist auch der gesetzliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen wie Rente oder Arbeitslosengeld II und Kindergeld zum 1. Januar 2012 aufgehoben.

Läuft die Pfändung bereits oder steht diese kurzfristig an, muss die Umwandlung von Konten in P-Konten bei der Bank oder Sparkasse bis Ende des Jahres beantragt werden.

Erhöhung Grundfreibetrag möglich
Pro Monat sind insgesamt 1.028,89 Euro (Grundfreibetrag) auf dem P-Konto automatisch geschützt. Besteht beispielsweise eine Unterhaltspflicht für Ehegatten oder Kinder, kann dieser Grundfreibetrag auch erhöht werden. Die Bank oder Sparkasse verlangt hierzu eine Bescheinigung über die Unterhaltsverpflichtungen oder Kindergeldzahlungen.



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