Arbeitnehmer, die nicht erst mit 67 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen wollen, müssen oft mit geringeren monatlichen Rentenzahlungen rechnen, weil die vorgezogenen Rentenabschlagszahlungen die Rente reduzieren. Verlustfrei können nur diejenigen mit 65 in Rente gehen, die 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Riester- oder Rürup-Renten: Auszahlungen erfolgen künftig später
Wer sich durch eine Riester- oder Rürup-Rente für das Alter absichern möchte, sollte den Vertrag noch in diesem Jahr abschließen. Für Vertragsabschlüsse ab dem 01. Januar 2012 gelten neue Bedingungen, die dem höheren Rentenalter angepasst wurden. So können angesparte Beiträge sowie staatliche Zulagen frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr abgerufen werden, also zwei Jahre später als nach jetzigem Stand.
Private Lebensversicherungen: Steuerprivileg an Renteneintrittsalter geknüpft
Ähnliches gilt für private Lebensversicherungen. Der Versicherungsnehmer genießt Steuerfreiheit nur, wenn das Kapital mit dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt wird und der Vertrag zuvor eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hatte. Bei einer früheren Auszahlung werden auf das gesamte Kapital 25 Prozent Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag fällig. Für Verträge, die bis zum 31.12.2011 abgeschlossen werden, gelten weiterhin die alten Bedingungen.