© Nerlich Images - Fotolia.com
Mit Beginn des Jahres 2012 bleiben Arbeitnehmer länger in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die bisherige Versicherungspflichtgrenze, auch bekannt als Jahresarbeitsentgeltgrenze, von 49.500 Euro wird zum 01. Januar auf 50.850 Euro jährlich angehoben. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.237,50 Euro. Verantwortlich für die erneute Anhebung ist die aktuelle Lohnentwicklung.
Ebenfalls Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen
Nicht nur die Versicherungspflichtgrenze wird den Löhnen angepasst, sondern auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Ab dem 01. Januar 2012 wird sie bei 45.900 Euro liegen (bisher 44.550 Euro). Für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Grenze liegt, bedeutet das höhere Beiträge in der gesetzlichen Versicherung. Nicht so bei den privat Versicherten, durch eine Anhebung des monatlichen Arbeitgeberzuschusses auf höchstens 279,23 Euro sind sie durch die höher angesetzte Beitragsbemessungsgrenze im Vorteil. Für einen umfassenden Versicherungsschutz empfehlen Experten pflichtversicherten Arbeitnehmern, sich über individuelle Zusatztarife privater Versicherer zu informieren und nach ihrem Bedarf aufzustocken.