Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch: Versicherungspflichtgrenze, gibt einen Grenzwert an, der entscheidet, ob Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind oder freiwillig versichert sind und in eine private Krankenversicherung wechseln können. Aktuell liegt sie bei 49.500 €. Beginnend mit dem 1. Januar 2012 wird dieser Grenzwert bei 50.850 € pro Jahr respektive 4.237,50 € pro Monat festgeschrieben.
Auch Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung steigt
Gleichzeitig wird auch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung angehoben, die in jedem Jahr an die aktuelle Lohnentwicklung angepasst wird. Sie gibt eine Höchstgrenze des Jahresbruttogehaltes an, auf das Beiträge für die gesetzlichen Versicherungen erhoben werden. Liegt sie aktuell bei 44.550 € wird sie zum 01. Januar 2012 auf 45.900 € angehoben.
Pflichtversicherte unterhalb des Grenzwertes sollten Ergänzungstarife prüfen
Damit steigen die Beiträge für diejenigen, deren Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Des einen Freud ist des anderen Leid: Durch Anstieg des Arbeitgeberzuschusses auf monatlich bis zu 279,23 € werden privat krankenversicherte Angestellte hingegen begünstigt.
Experten legen Pflichtversicherten mit Einkommen unterhalb des Grenzwertes eine Überprüfung möglicher Ergänzungstarife bei ihren Privatversicherern nahe. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz kann gegebenenfalls nach Bedarf individuell ergänzt werden.