Fehlerhafte Daten zwingen Bürger zum Handeln
Die Finanzbehörden versenden derzeit etwa 30 Millionen Briefe an die Bundesbürger. Grundsätzlich gilt es bei jedem Einzelnen zu prüfen, ob die Daten korrekt sind. Für die Bürger ergibt sich hieraus unbedingter Zwang zum Handeln. Wer nämlich zum Jahresende keine Steuererklärung abgibt, läuft Gefahr, Geld zu verlieren. Eine Korrektur im Nachhinein ist nicht möglich.
Kritik der Steuerberater
Bei Steuerberatern glühen jetzt die Telefonleitungen. Ihre Kritik hinsichtlich der Einführung der elektronischen Steuerkarte bezieht sich auf massive Fehler, die im Rückschluss eine solide Vorbereitung vermissen lassen. Offensichtlich gibt es gehäuft Fehler bei den Personenstandsdaten.
So ist oft der Familienstand falsch oder es fehlen Eintragung bezüglich der Kinder. Ute Mascher, Steuerberaterin, betont in diesem Zusammenhang, dass fehlende Freibeträge gleichbedeutend mit geringerem Nettogehalt seien. Außerdem stellt Sie den Handlungsbedarf heraus. Schließlich seien die von der Behörde mitgeteilte Daten diejenigen, die zunächst einmal gespeichert sind.
Die Hamburger Finanzbehörde spielt das Problem herunter
Daniel Stricker von der Finanzbehörde Hamburg spielt im Interview mit dem NDR das Problem herunter: "Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie verheiratet sind, fragen Sie Ihren Mann oder Ihre Frau." Seiner Auffassung nach, wisse man aus vorangegangenen Jahren um seine Steuerklassen. Wegen des hohen Andrangs und Änderungsbedarf weist er auf die Schriftform hin und empfiehlt den Postweg. Trotz Angabe einer Telefonnummer auf den Mitteilungen können seiner Angabe nach Anrufe mit der Bitte um Änderung nicht bearbeitet werden.
Betroffene finden auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
Bundesfinanzministeriums unter dem Menüpunkt "Formulare A - Z" einen Korrekturantrag. Dieser kann ausgefüllt und unterzeichnet an die zuständige Finanzbehörde geschickt werden, damit die Daten korrigiert werden.