Von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg kommt die eindringliche Aufforderung an Hartz-IV-Empfänger, bei drohender oder laufender Pfändung ihr Konto schnellstmöglich in ein P-Konto umzuwandeln.
An 1. Januar gibt es auf normalen Konten im Fall von Pfändungen keinen Schutz mehr für Sozialleistungen, es sei denn, das Konto wurde bis Ende des Jahres in ein P-Konto umgewandelt. Nur auf P-Konten gibt es danach weiterhin die Freigrenze von mindestens 1.028,89 Euro. Durch Kindergeld und/oder Kinderzuschlag kann diese Obergrenze erhöht werden. Die Bank verlangt hierzu entsprechende Bescheide.
Teures P-Konto
Die Banken erheben teils saftige Gebühren für ein P-Konto, wie die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam mit 0,60 Cent und die Sparda mit 0,50 Cent je Buchung. Es kann passieren, dass bei einem P-Konto keine Dispo-Kredite gewährt werden, oder kein Recht mehr auf Kreditkarten besteht.