Stichtag: Steuerklasse noch bis 31. Dezember wechseln

  1. 24.11.2011 12:25
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Lohnabrechnung
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Bezieht ein Ehepartner im Jahr 2012 Leistungen, die nach dem Nettoeinkommen berechnet werden, kann gegebenenfalls der Wechsel in eine andere Steuerklasse noch in diesem Jahr sinnvoll sein. Ein höheres Nettoeinkommen bedeutet höhere Leistungen, weshalb der Steuerersparnis eine besondere Bedeutung zukommt. Am wenigsten Steuern zahlt man in der Lohnsteuerklasse III. Das Familienbudget profitiert von einem rechtzeitigen Steuerklassenwechsel.

Auch Freibeträge erhöhen das Nettoeinkommen
Nicht nur der Wechsel der Steuerklasse erhöht das Nettoeinkommen, sondern auch die Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinderbetreuung, Fahrtkosten oder Hilfen im Haushalt. Sollen die Freibeträge berücksichtigt werden, müssen Arbeitnehmer sich beeilen. Bis zum 31. Dezember 2011 muss der Antrag dem zuständigen Finanzamt vorliegen.





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