Freistellungsaufträge bis spätestens zum Jahresende überprüfen

  1. 24.11.2011 13:35
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Der Freibetrag für Kapitalerträge beträgt für einen Anleger 801 Euro pro Jahr. Für alles, was darüber liegt, werden Abgeltungs- und Kirchensteuer fällig.

Um das zu umgehen, sollten die Verteilungen der steuerlichen Freibeträge bei den jeweiligen Kreditinstituten überprüft und bis spätestens 31. Dezember 2011 geändert werden, falls diese nicht mehr der aktuellen Situation entsprechen.

Verlustbescheinigung senkt Belastungen
Neben der Überprüfung der Freibeträge haben Anleger eine weitere Möglichkeit, die Steuerbelastungen zu senken. Wurden nicht nur Gewinne erzielt, sondern waren bei einem anderen Institut auch Verluste hinzunehmen, können diese Verluste einen etwaigen Gewinn ausgleichen. Damit Verluste verrechnet werden, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung von der entsprechenden Bank vorliegen.




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