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Damit Riester-Sparer alle Vorzüge der privaten Altersvorsorge ausschöpfen und sämtliche Zulagen vollumfänglich nutzen können, sollten die zugrunde liegenden Verträge im Laufe der Jahre immer einmal wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Vorjahreseinkommen als maßgebliche Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist der fünfundzwanzigste Teil des Vorjahreseinkommens. Dabei ergibt sich der zu zahlende Jahresbeitrag aus 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich der voraussichtlichen Zulagen.
Steuervorteile nicht verschenken
Um keine Steuervorteile zu verschenken ist insbesondere in Fällen, in denen sich der Familienstand geändert hat, eine Anpassung des Vertragswerkes angezeigt. Im Wesentlichen zählen dazu die Hochzeit, eine Scheidung oder eine Kindsgeburt.
Aber auch wenn sich das Gehalt erhöht, sollte der Beitrag für den Riester Vertrag ebenfalls angehoben werden. Relevant ist dies beispielsweise dann, wenn ein Ausbildungsverhältnis endet. Für Auszubildende werden nämlich häufig Riester-Verträge abgeschlossen. Für den Wechsel in anschließende Angestelltenverhältnisse werden Vertragsanpassungen jedoch eher selten vorab vereinbart. Also gilt gleichermaßen: Verträge überprüfen und modifizieren.
Beratungsdienstleistung in Anspruch nehmen
Wer in den Genuss der staatlichen Prämien kommen möchte, lässt sich von seiner Bank oder seinem Finanzdienstleister beraten, sobald sich die Lebensumstände verändern oder auf eine Gehaltserhöhung spekuliert werden kann. Privatvorsorge-Verträge sind folglich nicht statisch.