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Bei gutem Gesundheitszustand ist vor allem für junge Menschen ein spezieller Tarif bei
privaten Krankenversicherungen vorteilhaft, bei dem am Jahresende Beiträge zurückerstattet werden. Voraussetzung ist die Nichtinanspruchnahme von Leistungen der PKV. Gegebenenfalls lohnt es sich, dass der Versicherte kleinere Rechnungen von Ärzten, Behandlungen oder Medikamenten selbst begleicht, um den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu verlieren. Hier ist immer genau abzuwägen, denn die Beitragsrückerstattung kann weit höher ausfallen als kleinere Kosten, die aus eigener Tasche bezahlt wurden.
In Steuererklärung 2011 die Rückerstattungen der PKV nicht vergessen
Beiträge zur Krankenversicherung können seit 2010 durch eine Gesetzesänderung leichter auf der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings wird bei Selbstbehalt-Tarifen nur die tatsächliche Prämie anerkannt, nicht aber der Eigenanteil. Privat Versicherte stehen durch Tarife mit Beitragsrückerstattung vor dem Problem, dass Krankenkassenbeiträge häufig nicht vollständig abgesetzt werden können und die Rückerstattungen sich damit ins Negative kehren. Ergibt sich die Frage: Lohnt es sich, Behandlungen oder Medikamente selbst zu zahlen und die Rückerstattung zu bekommen, oder wirkt sich diese ungünstig auf Steuervorteile aus. Medikamente können zwar häufig als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Die gilt jedoch nur über einem Pauschalbetrag von sieben Prozent des Bruttoeinkommens.