Ab 2012 werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit 19,6 statt 19,9 Prozent berechnet. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet das eine jeweilige Entlastung von 1,3 Milliarden Euro. Das entschied vergangene Woche das Bundeskabinett.
Nachhaltigkeitsrücklage bestimmt den Beitragssatz
Die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage liegt bei 1,5 Monatsausgaben. Wird diese Grenze voraussichtlich überschritten, führt das zu sinkenden Beiträgen in der Rentenversicherung. Prognosen zufolge würde diese Grenze Ende nächsten Jahres überschritten, wenn ein gleichbleibender Beitrag eingezahlt würde.