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Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (sogenannte Hartz 4 - Leistungen) erhalten ab Januar 2012 mehr Geld. Der Regelbedarf für Alleinstehende erhöht sich dann von 364 Euro um 10 Euro auf 374 Euro. Auch einige vom Regebedarf abhängige Mehrbedarfe wie z.B. der Mehrbedarf für Alleinerziehende werden sich ab Jahresbeginn 2012 erhöhen.
Für den Bezug der erhöhten Hartz 4 Beiträge müssen keine extra Anträge gestellt werden. Sie werden automatisch angepasst und mit den für Januar fälligen Zahlungen ausgezahlt. Auch der Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung wird erhöht. Hier ist aus technischen Gründen jedoch keine automatische Anpassung möglich. Hier werden die Anpassungen von den zuständigen Jobcentern vor Ort vorgenommen, damit den Beziehern keine Nachteile entstehen.
Von den
Hartz-4-Erhöhungen sind insgesamt etwa 3 Millionen Bedarfsgemeinschaften betroffen. Diese erhalten noch bis Ende Dezember 2011 einen Bescheid, in dem sie über die für sie anfallenden Änderungen informiert werden.