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Selbständige sollen künftig durch eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht sozial besser abgesichert werden. Einen entsprechenden Vorschlag will die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, unterbreiten.
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
Besonders die rund 2,5 Millionen Solo-Selbständigen brauchen einen wirksamen Schutz vor Altersarmut, erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Diese Absicherungslücke gelte es zu schließen. Durch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung würden so Ansprüche auf eine grundsichernde Altersrente angesammelt. Über weitere Möglichkeiten zur Absicherung könne der Versicherte dann frei entscheiden.
Freiberufler bleiben durch Versorgungswerke abgesichert
Freiberufler und andere Selbständige wie Handwerker seien schon lange durch ihre Mitgliedschaft in berufsständigen Versorgungswerken abgesichert. Für sie kommt das neue Gesetz nicht in Frage. Die Solo-Selbständigen würden durch die Versicherungspflicht ähnlich abgesichert wie alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Dadurch soll auch die Last von den Schultern künftiger Generationen genommen werden, die letztendlich bei Altersarmut von Selbständigen für die Leistungen zur Grundversorgung aufkommen müssen.