Ab 2012 besteht nur noch mit P-Konto Pfändungsschutz

  1. 09.12.2011 09:13
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Nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes" im Juli 2010 bestand bis Dezember 2011 eine Übergangszeit mit altem und neuem Pfändungsschutzrecht gleichermaßen. Ab 2012 findet das alte Recht keine Anwendung mehr.

Ab 2012 P-Konto nötig

Bisher konnten Schuldner ihr Konto mit einem Freistellungsantrag bei Gericht vor Gläubigern schützen. Eine weitere Möglichkeit bestand in der Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto. Freistellunganträge habe nach dem neuen Pfändungsschutzrecht ab 2012 keine Gültigkeit mehr. Läuft oder droht eine Pfändung muss ein P-Konto eingerichtet werden. Sonst ist das gesamte Kontoguthaben nicht mehr vor dem Zugriff durch die Gläubiger geschützt. Das P-Konto muss entsprechend zum Jahreswechsel vorliegen.

Freibetrag und Erhöhung

Ein Guthaben in Höhe des pfändungsfreien Grundbetrages von derzeit 1.028,89 Euro pro Monat steht dem Schuldner auf dem P-Konto zur Verfügung. Eine Erhöhung des Grundbetrages ist bei gesetzlichen Unterhaltspflichten (Kinder, Ehepartner, geschiedener Ehepartner) möglich. Für die erste Person bleiben dem Gläubiger weitere 387,22 Euro, für die zweite bis fünfte Person jeweils 215,73 Euro, und hinzu kommt das Kindergeld. Erhöhungen für weitere Personen werden nicht gewährt. Die Bank verlangt für die Erhöhung des Grundfreibetrages entsprechende Bescheinigungen. Eine Sperre des P-Kontos in Höhe des Grundfreibetrages ist nicht mehr möglich.

Kein P-Konto für gemeinsame Kontoinhaberschaft

Jedes bestehende Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, indem der Inhaber der Bank eine entsprechende Mitteilung macht. Diesen Rechtsanspruch hat jeder Kontoinhaber. Nur ein Einzelkonto kann umgewandelt werden. Bei gemeinsamer Kontoinhaberschaft muss jeder sein eigenes P-Konto eröffnen. Pro Person kann nur ein P-Konto geführt werden. Die Bankgebühren für ein P-Konto dürfen nicht über denen für ein normales Girokonto liegen.

Der reine Guthaben-Charakter des P-Kontos bringt es mit sich, dass Dispokreditverträge automatisch mit der Umwandlung in ein P-Konto gekündigt werden. Ausbezahlte Beträge aus dem Dispokreditrahmen sind dann alsbald zur Rückzahlung fällig.




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