Arbeitnehmer und Unternehmen sollen von den Vereinfachungen des Steuergesetzes gleichermaßen profitieren. Die ursprünglich angestrebte zweijährige Einkommensteuererklärung fand jedoch beim Bundesrat keine Zustimmung und wurde ausgeklammert. Viele der Steuervereinfachungen treten bereits Anfang 2012 in Kraft, weitere folgen mit der Steuererklärung für 2012.
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags
Mit sofortiger Wirkung, also auch für die Steuererklärung 2011, gilt ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag. Er steigt von bisher 920 auf 1.000 Euro. Für zusätzlich mehr als eine halbe Million Arbeitnehmer entfällt damit das lästige Sammeln von Belegen.
Vereinfachungen für Eltern und Pendler ab der Steuerklärung 2012
Zu einer der wichtigsten Neuerungen für Eltern gehört der Wegfall der Einkommensabfrage volljähriger Kinder in Bezug auf das Kindergeld. Eltern von Kindern (bis 25 Jahre) in der Ausbildung oder während des Erststudiums, die über eigenes Einkommen verfügen, bekommen ohne die bisher übliche Überprüfung das volle Kindergeld.
Kinderbetreuungskosten können ausnahmslos abgesetzt werden, unabhängig davon, ob diese aus beruflichen oder privaten Gründen stattfindet. Bei der Einkommensteuererklärung für 2012 wird es keine separate Anlage Kind mehr geben.
Pendler mussten bisher für Fahrten mit dem Auto sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln jede Fahrt zur Arbeit und zurück belegen können. Ab der Steuererklärung 2012 sind nur noch die Gesamt-Jahreskosten ausschlaggebend.