Die häusliche Pflege ist sehr aufwändig und kostet Zeit. Dafür hat der Gesetzgeber jetzt ein Modell geschaffen, um es Arbeitnehmern zu erleichtern, Familienangehörige zu pflegen. Ab 1. Januar 2012 kann sich jeder Arbeitnehmer eine sogenannte Familienpflegezeit nehmen.
Das heißt, dass der Arbeitnehmer für zwei Jahre wöchentlich minimal 15 Stunden arbeiten muss, das Bruttogehalt fällt dabei jedoch nicht so stark ab. Kann ein Arbeitnehmer zum Beispiel wegen einem familiären Pflegefall nur noch zu 50 Prozent arbeiten, reduziert sich sein Gehalt allerdings nur auf 75 Prozent. Nach zwei Jahren arbeitet der Beschäftigte wieder Vollzeit, sein Gehalt bleibt aber auf 75 Prozent, bis sich die Pflegezeit ausgeglichen hat.
Versicherung für Ausfall nach der Familienpflegezeit
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer nach der zweijährigen Familienpflegezeit nicht wieder voll in den Arbeitsprozess einsteigt, muss er eine Pflichtversicherung abschließen. Die Gewährung von Familienpflegezeit ist allerdings keine gesetzlich verankerte Pflicht für den Arbeitgeber. Es liegt in seinem Ermessen und Möglichkeiten, seine Arbeitnehmer dadurch zu entlasten.