Neuer CO2-Grenzwert
Zu Beginn des neuen Jahres gilt ein neuer CO2-Grenzwert für die Versteuerung von Neuwagen. Lediglich bis zu einem CO2-Ausstoß bis zu 110 Gramm pro Kilometer erfolgt dann eine Steuerbefreiung.
Pro zusätzlichem Gramm fallen 2 € an
Zusätzlich zum Steuer-Grundbetrag, der sich aus den Faktoren Kraftstoffart und Hubraum errechnet, werden für jedes weitere Gramm CO2-Ausstoß 2 € erhoben. Im Endergebnis bedeutet dies zwar lediglich eine Differenz von 20 Euro jährlich, bei Flotten größerer Unternehmen mag dies aber durchaus ein maßgebliches Kriterium für Wahl der Fahrzeuge sein.
Übrigens: Für Zulassungen bis zum 31.12.2011 gilt der derzeitige steuerfreie CO2-Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer.