KFZ-Steuer wird ab 2012 nach CO2-Grenzwert berechnet

  1. 13.12.2011 13:38
  2. Auto
  3. Tarifeverzeichnis

Neuer CO2-Grenzwert


Zu Beginn des neuen Jahres gilt ein neuer CO2-Grenzwert für die Versteuerung von Neuwagen. Lediglich bis zu einem CO2-Ausstoß bis zu 110 Gramm pro Kilometer erfolgt dann eine Steuerbefreiung.

Pro zusätzlichem Gramm fallen 2 € an
Zusätzlich zum Steuer-Grundbetrag, der sich aus den Faktoren Kraftstoffart und Hubraum errechnet, werden für jedes weitere Gramm CO2-Ausstoß 2 € erhoben. Im Endergebnis bedeutet dies zwar lediglich eine Differenz von 20 Euro jährlich, bei Flotten größerer Unternehmen mag dies aber durchaus ein maßgebliches Kriterium für Wahl der Fahrzeuge sein.

Übrigens: Für Zulassungen bis zum 31.12.2011 gilt der derzeitige steuerfreie CO2-Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer.




25.05.Schwartau Fruttissima Testsieger unter den Erdbeerkonfitüren
25.05.Deutsche bevorzugen bei Immobilienkredit kurze Laufzeit
25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
25.05.Einspeisevergütung für private Solaranlagen bleibt unverändert

22.05.Autofahrer: 40 Prozent vergleichen keine Benzinpreise
08.05.Jahressteuergesetz 2013 soll Elektro-Autos fördern
11.04.Öffentliche Verkehrsmittel profitieren von steigenden Benzinpreisen
11.04.Benzinpreise auf Rekordhoch: Mehrheit fordert Senkung der Mineralölsteuer
05.04.Einheitliches EU-Label für Autoreifen ab November 2012