Auszahlungen künftig erst mit 62
In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde der Eintritt in das Rentenalter für das 67. Lebensjahr definiert. Für nach dem 01.01.2012 geschlossene Riester- und Rürup-Renten gilt: Eine erste Auszahlung erfolgt künftig erst ab dem 62. Lebensjahr.
Vertragsabschluss bis Ende 2011 kann sich lohnen
Wer seinen Vertrag noch vor Jahresende abschließt, kann sich die Riester-Rente schon ab dem 60. Lebensjahr beginnend mit dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen und kommt in den Genuss sämtlicher Zulagen.
Wer allerdings nach dem 1. Januar 2012 einen Riester-Vertrag abschließt, für den gilt: Die erste Rentenzahlung erfolgt erst ab dem 62. Lebensjahr. Gleiches gilt für die Altersvorsorge mittels Wohn-Riester-Vertrag.
Staatliche Förderungen und Zulagen bei früherer Auszahlung gefährdet
Grundsätzlich kann man auch nach dem Jahreswechsel Riester-Renten-Sparpläne oder staatliche geförderte Rürup-Renten-Verträge mit einem früheren Auszahlungsbeginn abschließen. In diesen Fällen geht man allerdings der staatlichen Förderung durch Zulagen, mögliche zusätzliche Kinderzulagen und Steuervorteile, wie z. B. des Sonderausgabenabzuges verlustigt.