Riester-Verträge: Ab 2012 Sockelbetrag von 60 Euro

  1. 14.12.2011 11:07
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Riester Rente
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Die Einzahlung eines Sockelbetrages von 60 Euro in den Riester-Vertrag sind ab 2012 Voraussetzung, damit Riester-Sparer Zulagen und Steuervorteile in vollem Umfang erhalten. Völlig aufgehoben werden beitragsfreie Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge).

Staatliche Riester-Zulagen allein werden für solche Verträge nicht mehr gezahlt. Hat der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte den Höchstbetrag von 2.100 Euro noch nicht erreicht, so kann er den Sonderausgabenabzug des Sockelbetrages geltend machen. Der mittelbar Begünstigte hat kein Recht mehr auf einen eigenen Sonderausgabenabzug.

Beiträge nachzahlen
Wurden keine oder zu geringe Eigenbeiträge einbezahlt, müssen Riester-Sparer künftig die zu viel erhaltenen Riester-Zulagen zurückzahlen. Dies kann vermieden werden, wenn fehlende Beiträge nachgezahlt werden. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase können solche Nachzahlungen getätigt werden.




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