Ein Gesetzesentwurf der Länder sieht die künftige Besteuerung von Sportwetten vor. Er wird der Bundesregierung für eine Stellungnahme an den Bundestag binnen sechs Wochen zugeleitet.
Steuern in Höhe von 5 Prozent des Wetteinsatzes vorgesehen
Der Entwurf schließt sich an die Änderung des Glückspielstaatsvertrages an und soll das Steuerrecht für Sportwetten öffnen. Es sollen nämlich nicht nur sogenannte Oddset-Wetten, sondern vielmehr sämtliche Sportwetten - gleich ob ortsgebunden oder via Internet - mit dem ermäßigten Steuersatz von 5 Prozent belegt werden. Oddset-Wetten sind Sportwetten zu festen Gewinnquoten.
Neben dem Ziel, Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter künftig gleich zu besteuern, behält der Bundesrat im Zusammenhang mit der Entwicklung des Glücksspielrechts auch den Tierschutz und die Pferdezucht im Fokus. Mit Hilfe der Änderung der Rahmenbedingungen für Pferdewetten können entsprechende Maßstäbe gesetzt und Standards sichergestellt werden.