Seit 2007 galt ein Beitragssatz von 19,9 Prozent betreffend die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundesregierung hat beschlossen, diesen Satz zum 1. Januar 2012 um 0,3 Prozentunkte auf 19,6 Prozent zu senken. Die Entlastung der Beschäftigten um insgesamt etwa 1,3 Milliarden Euro wurde nun auch vom Bundesrat bestätigt.
Plus in der Rentenkasse
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Konjunktur ist die Rentenkasse so gut gefüllt, dass nun Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen entlastet werden können. Sobald nämlich die gebildeten Rücklagen die monatlichen Ausgaben um den Faktor 1,5 übertreffen, sieht das Gesetz eine Senkung des Beitragssatzes vor.
Da die Beiträge zur Rentenversicherung jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, profitieren beide. Zumindest im Falle versicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. Dadurch sinken auch die Kosten für Arbeit in der Wirtschaft. Bei einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 2.500 Euro ergibt sich eine Entlastung von 3,75 Euro pro Monat.