Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen stünden in der Pflicht
Christoph Straub, Chef der größten gesetzlichen Krankenkasse (Barmer GEK), forderte jüngst den Abbau von Krankenhausbetten sowie die Schließung von Kliniken. Ein Strukturwandel müsse her, da die Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung nicht mehr zeitgemäß sei. Bei Krankenhausvertretern fiel sein Apell erwartungsgemäß nicht auf fruchtbaren Boden.
Anders bei Christoph Kranich, Fachabteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz der Verbraucherzentrale Hamburg. Er belebt die Debatte nun neu, indem er bekannte Missstände offenlegt und in der Folge sowohl die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch die Krankenkassen stärker in die die Pflicht nehmen will.
Honorarumverteilung und Verbesserung ambulanter Versorgung
Seiner Auffassung nach sei es die Pflicht der kassenärztlichen Vereinigungen, die Anzahl niedergelassener Mediziner dergestalt zu steuern, dass die ambulante Versorgung auch auf dem Land gewährleistet sei. Eine Umverteilung der Honorare mache dies möglich.
Zudem sieht Kranich die Notwendigkeit, die ambulanten Pflegedienste üppiger auszustatten. Dies wiederum sei Aufgabe der Krankenkassen. Würden weniger Patienten im Krankenhaus behandelt, stünde seiner Einschätzung nach das entsprechende Budget dafür auch zur Verfügung. Das Zusammenspiel stationärer mit ambulanter Versorgung müsse insgesamt verbessert werden, so der Gesundheitsexperte.
Kritik an zu schneller Einweisung in die Krankenhäuser
Kranich spricht offen über bekannte Fälle, "in denen Krankenhäuser niedergelassenen Ärzten Prämien für Einweisungen" gezahlt hätten. Dies belege, dass Einweisungen in der Vergangenheit durchaus nicht immer angezeigt waren.
Er warnte aber ausdrücklich davor, kranke Patienten künftig ohne Behandlung zu Hause zu lassen, nur um die Zahl der Einweisungen zu minimieren. Grundsätzlich dürfe man jedoch auch die Risiken einer Einweisung ins Krankenhaus nicht außer Acht lassen. So könne der Krankenhausaufenthalt auch krank machen. Damit sind die ca. 15.000 Menschen pro Jahr gemeint, die an den Folgen von Infektionen durch Krankenhauskeimen sterben.