Die Arzneimittelpreisverordnung sieht seit 1.1.2012 einen neu berechneten Großhandelszuschlag für Medikamente vor, so dass sich auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel geändert haben.
Apotheken haben meist Alternativen
Aktuell gibt es ca. 6200 zuzahlungsbefreite Arzneimittel (19 Prozent) von den insgesamt 32300 Medikamenten, für die die Krankenkassen einen Festbetrag erstatten. Liegt der Preis eines Arzneimittels um ein Drittel unter dem Festbetrag, entfällt die Zuzahlung. Für die Festlegung dieser Werte zeichnet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verantwortlich. Apotheken können auf Anfrage meistens ein zuzahlungsfreies Präparat als Alternative anbieten.
Zuzahlungen sind generell für alle Versicherten über 18 Jahren fällig, wenn das Rezept keinen Befreiungsvermerk hat oder keine Befreiungsbescheinigung vorliegt. Jedes Jahr erhalten die Krankenkassen auf diese Weise etwa 1,8 Millionen Euro von den Versicherten. Bei Arzneimitteln werden regelmäßig 10 Prozent des Preises fällig, mindestens 5 Euro. Mehr als 10 Euro oder mehr als der Preis des Medikamentes müssen jedoch nicht bezahlt werden.
Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, können Sie im Internet unter
www.aponet.de einsehen.