Neu-Regelung: Kindergeld auch bei hohen Einkünften des Kindes

  1. 10.01.2012 10:31
  2. Kindergeld
  3. Tarifeverzeichnis

Kindergeld wird ab 2012 auch gezahlt, wenn die Grenze für Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes in Höhe von 8004 Euro pro Jahr überschritten wird. Eltern müssen somit keine Einkünfte ihres volljährigen Kindes mehr offenlegen, informiert der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Der Höchstbetrag war bis Ende 2011 maßgeblich, ob der Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Jahr bestand oder nicht.

Grundvoraussetzungen bleiben

Die Grundvoraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld bleiben jedoch bestehen. Das volljährige Kind muss einer Berufsausbildung nachgehen. Alternativ muss nachgewiesen werden, dass ein Ausbildungsplatz in Aussicht ist (Wartezeit) oder ein soziales Jahr geleistet wird. Die Zeit beim Bundesfreiwilligendienst oder dem internationalen Jugendfreiwilligendienst wird ebenfalls für den Kindergeldanspruch anerkannt. Junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr erhalten Kindergeld auch bei Arbeitslosigkeit.




25.05.Schwartau Fruttissima Testsieger unter den Erdbeerkonfitüren
25.05.Deutsche bevorzugen bei Immobilienkredit kurze Laufzeit
25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
25.05.Einspeisevergütung für private Solaranlagen bleibt unverändert

20.04.Stiftung Warentest nimmt Ausbildungsunterhalt unter die Lupe
Tipp: Kinderbetreuungskosten: Vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit seit 2012