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Der steuerliche Grundfreibetrag wird für die Jahre 2013 und 2014 schrittweise erhöht. Daraus resultiert auch ein höherer Regelsatz für Hartz IV-Empfänger, der sich an dem Grundfreibetrag orientiert.
Steuerfreies Existenzminimum bestimmt den Grundfreibetrag
Der Hartz IV-Regelsatz und das steuerfreie Existenzminimum stehen in direktem Zusammenhang. Durch die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags wird demzufolge auch der Hartz IV-Regelsatz steigen. Für 2013 wird eine Anhebung um weitere 10 Euro monatlich prognostiziert.