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Wer mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen zahlt, erhält regelmäßig eine Übersicht über die Höhe der Einzahlungen und der voraussichtlichen Altersrente sowie ab wann Anspruch auf Altersrente besteht. Die damit verbundene Information zum Versicherungsverlauf ist besonders wichtig und sollte genau geprüft werden, um keine Rentenansprüche zu verlieren.
Fehler sofort melden
Die von den Arbeitgebern gemeldeten Daten könnten z.B. Zahlendreher enthalten. Schulzeiten, Berufsschul-, Ausbildungs- und Universitätsjahre müssen häufig bei der Rentenkasse nachgemeldet werden, um einen lückenlosen Verlauf zu erhalten und Rentenansprüche dafür zu erlangen. Das Gleiche gilt für Zeiten von Arbeitslosigkeit und Kindererziehung.
Hilfe beim Ausfüllen und Nachmelden dieser Versäumnisse gibt es vom Rentenversicherer, einem Versichertenberater vor Ort oder telefonisch unter 0800-1000 4800 (kostenlos aus dem Festnetz der Deutschen Telekom). Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de steht ein entsprechender Antrag zur Verfügung. Immer muss hier die Sozialversicherungsnummer mit angegeben werden.
Beitragszeiten aus der DDR klären
Etwa 286.000 Versicherte, die zwischen 1946 und 1974 geboren wurden und in der DDR gearbeitet haben, sollten noch in diesem Jahr einen Antrag auf Kontenklärung beim gesetzlichen Rentenversicherer stellen, wenn dies noch nicht geschehen ist. Ab 2013 müssen DDR-Lohnunterlagen nicht mehr aufbewahrt werden, nach denen sich Beitragszeiten und –höhe berechnen lassen. ARAG-Experten warnen vor Renteneinbußen, wenn hier nicht rechtzeitig gehandelt wird.