Keine Einkommensprüfung mehr für studierende Kinder

  1. 17.01.2012 11:13
  2. Kindergeld
  3. Tarifeverzeichnis

Studierende Kinder müssen seit 1. Januar 2012 keine Einkommensnachweise mehr abgeben. Der Kindergeldanspruch der Eltern bleibt auch bei einem Einkommen der Sprösslinge von mehr als 8.004 Euro pro Jahr bestehen. Dies geht aus einem Bericht im "Spiegel" (Montagausgabe) hervor.

Durch diese Neuerung könnte es dieses Jahr zu einem regelrechten Ansturm auf Studienplätze kommen verbunden mit hohen Kosten für den Staat. Der Steuerrechtler Lorenz Jarass warnt vor überdurchschnittlich vielen Kindergeld-Scheinstudenten. Zusätzlich zu den bis zu 215 Euro Kindergeld für die Eltern besteht bei zu geringem Elterneinkommen auch Anspruch auf Bafög für vier Semester von bis zu 670 Euro monatlich.

Bei einer halben Million Erstsemester-Studenten (2011) könnten sich durchaus bis zu zehn Prozent nur aus Kindergeld-Gründen einschreiben, so dass dem Staat etwa 100 Millionen Euro Kosten fürs Nichtstudieren entstehen, so Jarass.




Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
23.05.Erbrecht gilt auch für Nicht-Eheliche Kinder
Tipp: Fahrradhelme für Kinder: Sicherheit geht vor
10.04.Immer mehr Kinder haben psychische Probleme
Tipp: Kinderbetreuungskosten: Vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit seit 2012

20.04.Stiftung Warentest nimmt Ausbildungsunterhalt unter die Lupe
Tipp: Kinderbetreuungskosten: Vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit seit 2012